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Gebühren

 

Die Rechtsanwaltsgebühren sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Den Gesetzestext können Sie unter folgendem Link abrufen:  

www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles/RVGeinspaltig.pdf


Die Gebühren bestimmen sich in der überwiegenden Zahl der Fälle nach dem Gegenstandswert. In besonderen Fallgestaltungen, insbesondere im Sozialrecht, existieren auch sogenannte Rahmengebühren. Hier berechnet sich die Gebühr nach verschiedenen Faktoren, wie Schwierigkeitsgrad, Bedeutung für den Mandanten, Art und Umfang der Tätigkeit.

Vor einer Mandatserteilung besprechen wir gerne mit Ihnen die enstehenden Kosten, damit Sie die Chancen und Risiken eines Rechtsstreits gegeneinander abwägen können. Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir kostenlos die Einholung der Deckungszusage - auch in Erstberatungsfällen.

Sie können die voraussichtlichen Kosten bei einer Gebührenberechnung über den Gegenstandswert hier berechnen: 
 
 

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