Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir überwiegend in Rechtsfragen des Öffentlichen Dienstes vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht in folgenden Fallgestaltungen:
Kündigungen und Arbeitsgerichtsverfahren (Kündigungsschutz, Abmahnungen, Urlaubsabgeltung, Überstundenabgeltung, Eingruppierungsfeststellung).
Betriebliche Altersversorgung
Schadensersatzklagen nach dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)