Im Rentenrecht und Zusatzversorgungsrecht beraten und vertreten wir vor allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht. Typische Fallgestaltungen sind:
Geltendmachung von Erwerbsminderungsrenten
Geltendmachung von Erwerbsminderungsrenten bei Berufsunfähigkeit