Auch die sehr späte Geltendmachung einer verfassungswidrigen Besoldung kann im Einzelfall noch zeitnah sein
Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts
Auch die sehr späte Geltendmachung einer verfassungswidrigen Besoldung kann im Einzelfall noch zeitnah sein.
Zum Sachverhalt:
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 15.07.2025 verschiedene Klageverfahren zu den Besoldungsgruppen A 7, A 8 und A 10 für die Jahre 2011 und 2019 verhandelt.
In dem von uns vertretenen Verfahren hatte der Kläger unmittelbar nach Erhalt der Besoldungsmitteilung 12/2019, in der die FHH den Widerruf eines Stillabkommens erklärt hatte, rechtzeitig Anfang 2020 Widerspruch gegen diese eingelegt.
Die Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts zum Az.: 14 B 18/25 und ihre Folgen:
Das VG Hamburg bestätigt zunächst die bisherige Rechtsprechung, dass Beamte ihre Ansprüche auf angemessene Besoldung zeitnah geltend machen müssen, anerkennt aber Ausnahmen bei berechtigtem Vertrauen auf frühere Mitteilungen. Dies bedeutet für eine Vielzahl der Klägerinnen und Kläger, dass diese auf die Mitteilungen der FHH in 2011/2012 vertrauen durften, es seien keine eigenen Anträge oder Rechtsbehelfe zur höheren Besoldung erforderlich. Aufgrund dieser Mitteilung konnten die Klägerinnen und Kläger berechtigterweise darauf vertrauen, dass ihre Ansprüche ohne eigenständiges weiteres Vorgehen berücksichtigt würden, weshalb ihnen die späte Geltendmachung ab 2020 nicht als treuwidrig ausgelegt werden kann.
Fazit:
Die Besoldung zwischen 2011 und 2019 war nach Auffassung des Hamburger Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. Auch diejenigen Klägerinnen und Kläger, die damals auf ein Rechtsmittel aufgrund der Mitteilung der FHH verzichtet haben, können einen Anspruch auf Nachzahlung für die betreffenden Jahr haben, sofern Sie nach dem Widerruf der Mitteilung in der Bezügemitteilung 12/2019 unverzüglich tätig geworden sind.
Einzelheiten der Entscheidung werden am 19.09.2025 von 17:30 Uhr – 20:00 Uhr in einer Informationsveranstaltung im Barcelò Convention Center Hamburg, Ferdinandstraße 15, 20095 Hamburg besprochen.
Mitgeteilt und bearbeitet von Rechtsanwalt Jan General, www.kanzlei-general.de (Mitglied der Bundesvereinigung Öffentliches Recht, BOER e.V.).
