Die Kanzlei
Herzlich Willkommen bei Ihrer Kanzlei für Beamtenrecht und Öffentliches Dienstrecht in Berlin und Hamburg. Wenn Sie Beamter, Soldat oder Angestellter im Öffentlichen Dienst sind und rechtlichen Rat benötigen, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung 2002 darauf spezialisiert, Ihre Interessen als Beamter, Soldat oder Angestellter im Öffentlichen Dienst gegenüber Ihrem Dienstherren, Arbeitgeber und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wahrzunehmen und gegebenenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie in den eng mit diesen Rechtsgebieten zusammenhängenden Rechtsgebieten des Rentenrechts und des Schwerbehindertenrechts. Gerade die für Sie bestmögliche Lösung in komplexen, Rechtsgebiet übergreifenden Fällen zu finden, ist ein Markenzeichen unserer Kanzlei.
Aktuelles
Anders als im Verfahren der vorzeitigen Ruhestandsversetzung kennt das Dienstunfallrecht keinen Vorbehalt eines amts- oder polizeiärztlichen Gutachtens
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem Verfahren um die Anerkennung von Unfallfolgen entschieden, dass anders als im Verfahren der....
Ein amtsärztliches Gutachten muss im Zurruhesetzungsverfahren bei dynamischen Krankheitsverlauf aktuell sein
Ein amtsärztliches Gutachten muss im Zurruhesetzungsverfahren bei dynamischen Krankheitsverlauf aktuell sein Das Verwaltungsgericht Potsdam...
Ein Beamter muss gegenüber seinem Dienstherrn den Grund seiner Erkrankung nicht offenlegen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Beamter verpflichtet ist, gegenüber seinem Dienstherrn den Grund...