JAN GENERAL – RECHTSANWALT FÜR BEAMTENRECHT

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn General liegt seit mehr als 12 Jahren im Beamtenrecht und im öffentlichen Dienstrecht. Er studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin, an der Katholieke Universität Leuven (Belgien) sowie an der an der Hochschule des Bundes für Verwaltung in Speyer.

 

Herr General wurde 1998 als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen. Herr General arbeitete zunächst als angestellter Anwalt in einer mittelständischen Kanzlei, danach gründete er 2002 seine eigene Kanzlei am jetzigen Standort in Berlin-Mitte. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt lehrte Herr General mehrere Jahre Arbeits- und Sozialrecht an der Alice-Salomon-Fachhochschule in Berlin. Darüber hinaus veröffentlicht Herr General seit vielen Jahren in Fachpublikationen. Eine Auswahl seiner Publikationen und Besprechungen zu aktuellen Fällen finden Sie unter der Rubrik News.

 

Herr General hat die Fachanwaltskurse Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht erfolgreich bestanden. Er ist Mitglied in der Bundesvereinigung Öffentliches Recht (BOER) und im Deutschen Bundeswehrverband e.V.